Impressum » Kontakt » AGB's |
§ 1 Geltungsumfang
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma mannes computer - service, abgekürzt mc-service, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers (insbesondere Einkaufsbedingungen) wird bereits hiermit widersprochen, d.h . sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn mc-service diese schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote, Auftragsbestätigungen von mc-service sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen, wobei ordnungsgemäße Selbstbelieferung in jedem Fall Vorbedingung bleibt. Es gilt insbesondere der am Tag der Lieferung gültige Preis. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Fa.. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 3 Preise
1. Die Lieferung erfolgt zu den am Liefertag gültigen Tagespreisen. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Insbesondere ist mc-service berechtigt, den Käufer über eine Forderungsausfallversicherung zu versichern. Diese Kosten werden ebenfalls berechnet und ausgewiesen.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transport, Verpackung, Frachtversicherung sowie der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager
3. Wir behalten uns vor, die Preise bei Preisänderungen oder Erhöhungen durch den Hersteller oder bei Wechselkursschwankungen anzupassen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch mc-service steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von mc-service durch Zulieferanten und Hersteller. Es gilt insbesondere der am Tag der Lieferung gültige Preis.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von anderen, unvorhergesehenen Ereignissen die mc-service die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von mc-service zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen) gleichgültig ob diese Ereignisse von mc-service, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen mc-service die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben oder vom Vertrag -soweit noch nicht erfüllt- ganz oder Teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Verpflichtung sich in Verzug befindet.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder Teilweise zurückzutreten. Verlängert sich durch Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit, oder wird mc-service von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich mc-service nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Sofern mc-service die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung i.H.v . ¼ % für jede vollendete Woche der Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Vertrag betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von mc-service.
5. Mc-service ist zur Teillieferung berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
§ 5 Annahmeverzug
1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist mc-service berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Mc-service kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an mc-service als Ersatz für entstandene Lagerkosten ohne Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,00 € zu zahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann mc-service den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann mc-service die Erfüllung des Vertrages verweigern oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. mc-service ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des Kaufpreises oder den Ersatz für den effektiv entstandenen Schaden vom Käufer zu fordern.
§ 6 Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, versteckte Mengendifferenzen innerhalb von 2 Werktagen nach Warenerhalt an mc-service und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 7 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die transportausführende Person übergeben worden ist oder Zwecks Versendung das Lager von mc-service verlassen hat. Falls der Versand sich ohne Verschulden von mc-service verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch mc-service hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
1. mc-service gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung n ach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 6 Monate.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- und Wartungsleistungen nicht befolgt, Änderungen an dem Produkt vorgenommen, Teile ausgetauscht oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalfabrikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keinen Gewährleistungsrecht aus.
3. Der Käufer muß die Menge unverzüglich schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt mc-service, daß das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheines, mit dem das Gerät geliefert wurde, an mc-service zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von mc-service unfrei ausgeliefert, es sei denn, daß die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Besteller ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, daß auf diesem befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien.
7. Gewährleistungsansprüche gegen mc-service stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Vorstehende Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von mannnes-computer vorliegt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen die mc-service aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden mc-service vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die die mannes-cmputer auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum von mc-service (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für mc-service als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne mc-service zu verpflichten. Bei der Verarbeitung oder der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für mc-service grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er mc-service bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für mc-service. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Waren weiterverkauft, so gilt nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (Einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an mc-service ab. mc-service ermächtigt ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden , wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist mc-service berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch mc-service liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
§ 10 Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, per Nachnahmeverrechnungsscheck, per Nachnahmeeuroscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware wird von der Fa. grundsätzlich gegen eine Gebühr von 0,25 % des Warenwertes gegen Transportschäden versichert. Ein Ausschluß dieser Gebühr ist nur möglich, wenn der Kunde eine grundsätzliche schriftliche Erklärung abgibt, daß die Warenlieferungen durch ihn selbst zu versichern sind (SVS/RVS-Verbotskunde).
2. mc-service ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist mc-service berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn mc-service über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist mc-service berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen i.H.v. 2 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer geringere Belastung nachweist.
5. Alle Forderungen werden sofort fällig wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn mc-service Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellungen, Abhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens). In diesen Fällen ist mc-service berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden und/oder unstreitig sind.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen mc-service an Dritte ist ausgeschlossen, sofern mc-service der Abtretung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Sofern es nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziff. 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die die Interessen von mc-service an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.
§ 12 Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen mc-service als auch gegen die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen mc-service ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 13 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.
§ 14 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm in Zusammenhang mit den Lieferungen von mc-service zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts - oder Betriebsgeheimnis von mc-service erkennbar sind und vertraulich zu halten sind unbefristet geheim zu halten und sie -soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist- weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwenden.
§ 15 Datenschutz
Die Fa. ist berechtig t, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 16 Export
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und den US -amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Aus den USA bezogene Ware trägt den "ECCN" (Export Control Commodity Number) 1565 (A) MT. Der Export der Waren von mc-service in Nicht-EG-Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung von mc-service unabhängig davon, das der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
§ 17 Anwendbares Recht
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen mc-service und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2 Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich -rechtliches Sondervermögen ist, ist Oldenburg ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein bzw. werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlung mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame bzw. unvollständige Bestimmung durch angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
mannes computer - service
|
|